Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll laut den Jamaika-Sondierungen „grundlegend überarbeitet“ werden, berichtet das Handelsblatt. Damit konnte sich die FDP, die im Wahlkampf eine komplette Abschaffung des umstrittenen Gesetzes gefordert hatte, nicht durchsetzen. Aus Kreisen der Grünen war schon im Vorfeld der Sondierungen zu hören gewesen, dass eine völlige Rücknahme des Gesetzes nicht wünschenswert sei. Alle drei Parteien signalisieren im Streit um das Gesetz jetzt augenscheinlich Verhandlungsbereitschaft.
Wie könnte eine solche „grundlegende Überarbeitung“ des Gesetzes aussehen? Denkbar wäre, dass das NetzDG von Jamaika auf zwei Punkte zusammengestrichen wird. Erhalten blieben dann vermutlich der „Inländische Zustellungsbevollmächtigte“, also eine Kontaktstelle, sowie die Berichts- und Transparenzpflichten. Damit wäre das Gesetz um die für die Meinungsfreiheit gefährliche Löschung von Inhalten innerhalb von 24 Stunden sowie um die zivilrechtliche Auskunftspflicht bereinigt und könnte nicht mehr so viel Schaden anrichten, gleichwohl aber die zivil- und strafrechtliche Verfolgung von Hassrede und anderen Delikten erleichtern.
